
Bethel im Norden bietet neue Wege / Perspektiven für Beschäftigte
Als „Jobcoach“ ist Yvonne Kramer ein wichtiges Bindeglied
zwischen WfbM und Betrieben
Die proWerk A & I, als Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM), möchte die Beschäftigten gezielt, ganz nach den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Einzelnen, fördern. Neben den über 100 Plätzen in den eigenen Betriebsstätten in Diepholz, Freistatt und Sulingen sind daher die integrativen Praktikums- und Arbeitsplätze in Betrieben und Unternehmen ein ganz wichtiger Bestandteil des beruflichen Inklusionsgedankens.
Genau hier setzt die Arbeit von „Jobcoach“ Yvonne Kramer an: „Wir wollen unsere Beschäftigten wieder näher an den ersten Arbeitsmarkt heranbringen, ihnen Perspektiven anbieten, ihre Stärken fördern und mit ihnen auch neue Kompetenzen entwickeln“. Deshalb ist sie stetig im Kontakt mit ortsansässigen Betrieben und Unternehmen, um passende Praktika- oder Arbeitsplätze zu finden. Schon dabei schaut sie genau, welcher der Beschäftigten für welche Aufgabe oder Tätigkeit in Frage kommt und welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um einen erfolgreichen Start zu gewährleisten. Und dann fängt ihre konkrete Arbeit erst richtig an!
Hier die Infos als Flyer zum Herunterladen!
Hier die Schwerpunkte meiner Arbeit als „Jobcoach“:
· Betriebe finden, die entsprechende Praktika oder Arbeitsplätze
zur Verfügung stellen
· Die Einsätze der Beschäftigten zu koordinieren und zu begleiten
· Individuelle Unterstützungsangebote vor Ort anzubieten
· Qualifizierungsmaßnahmen organisieren, um Kompetenzen weiter zu stärken
· Aktive Mitarbeit, um das betriebliche Personal zu entlasten und um
diese auch als Unterstützer zu gewinnen
· Regelmäßige Besuche vor Ort / Austausch mit allen Beteiligten
Die Vorteile für Ihren Betrieb / Ihr Unternehmen:
· Sie zeigen soziales Engagement und setzten sich gezielt mit dem Inklusions-
gedanken auseinander
· Die Menschen mit Einschränkungen sind motiviert, engagiert und leisten -
im Rahmen ihrer Möglichkeiten – eine produktive und wichtige Arbeit –
auch bei Ihnen!
· Sollte die Tätigkeit beendet werden müssen, kann der Beschäftigte wieder
an seinen WfbM-Arbeitsplatz zurückkehren
· Wenn Sie ausgleichsabgabefähig sind, können Sie bis zu 50 Prozent der
bezahlten Arbeitsleistung auf die von Ihnen zu zahlende Ausgleichsabgabe
anrechnen