Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
zu Ihrer Information, möchten wir Ihnen hiermit die Voraussetzung für den Besuch im Friedrich-Wasmuth-Haus ab dem 06.12.2021 bekanntgeben.
Besucher und externe Dienstleister müssen einen schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis (einer zertifizierten Teststelle z.B. Apotheken, Testzentren oder Arbeitgeber-bescheinigungen) auf Covid-19 eigenständig mitbringen, unabhängig von Ihrem Status als geimpfte, genesene oder nicht geimpfte / genesene Person. Eine Testung in der Einrichtung erfolgt (nur nach Absprache) für Besuche im Rahmen der Sterbebegleitung von Bewohnern in einer akuten palliativen Situation.
Der Zutritt wird ausschließlich mit FFP2 / K95 Maske gestattetAufgrund der notwendigen Umsetzung der o.g. Regelung und Besucherregistrierung, erfolgt der Einlass, sowie die Kontrolle (durch personelle Ressourcen)täglich ausschließlich von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Einrichtung
Eine Begrenzung der Besuchszeit findet nicht statt
Der Besucher muss im Eingangsbereich, die schriftliche Registrierung durchführen,
sowie nachweisen, dass ein schriftlicher oder digitaler Nachweis negativer Testung vorliegt
Der Einlass / Aufenthalt in der Einrichtung ist für Besucher mit Erkältungssymptomen untersagt
Lehnen Zugehörige folgende Aspekte ab, kann die Einrichtung nicht betreten werden oder muss ggf. verlassen werden:
- den Nachweis, bzw. das Angebot der Testung in der Einrichtung
- und / oder die schriftliche Registrierung,
- und / oder die Einhaltung der Hygienemaßnahmen
- sowie eine ggf. notwendige Symptomkontrolle mittels Infrarot-Stirnthermometer
Für weitere Fragen, sowie die Voranmeldungen stehen wir Ihnen selbstverständlich unter der Telefon-Nummer zur Verfügung: 0511/27188-101.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Herzliche Grüße
Sebastian Hasemann, Einrichtungsleitung, und das gesamte Team des Friedrich-Wasmuth-Hauses.
