Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
zu Ihrer Information, möchten wir Ihnen hiermit die Voraussetzung für den Besuch im Friedrich-Wasmuth-Haus bekanntgeben:
Besucher und externe Dienstleister müssen einen schriftlichen oder elektronischen negativen Testnachweis (einer zertifizierten Teststelle z.B. Apotheken, Testzentren oder Arbeitgeber-bescheinigungen) auf Covid-19 eigenständig mitbringen, unabhängig von Ihrem Status als geimpfte, genesene oder nicht geimpfte / genesene Person. Eine Testung in der Einrichtung erfolgt (nur nach Absprache) für Besuche im Rahmen der Sterbebegleitung von Bewohnern in einer akuten palliativen Situation.
Der Zutritt wird ausschließlich mit FFP2 / K95 Maske gestattet. Aufgrund der notwendigen Umsetzung der o.g. Regelung und Besucherregistrierung, erfolgt der Einlass, sowie die Kontrolle (durch personelle Ressourcen)täglich ausschließlich von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Einrichtung
- Eine Begrenzung der Besuchszeit findet nicht statt
- Der Besucher muss im Eingangsbereich, die schriftliche Registrierung durchführen,
- sowie nachweisen, dass ein schriftlicher oder digitaler Nachweis negativer Testung vorliegt
- Der Einlass / Aufenthalt in der Einrichtung ist für Besucher mit Erkältungssymptomen untersagt
Lehnen Angehörige folgende Aspekte ab, kann die Einrichtung nicht betreten werden oder muss ggf. verlassen werden:
- den Nachweis, bzw. das Angebot der Testung in der Einrichtung
- und / oder die schriftliche Registrierung,
- und / oder die Einhaltung der Hygienemaßnahmen
- sowie eine ggf. notwendige Symptomkontrolle mittels Infrarot-Stirnthermometer
Für weitere Fragen, sowie die Voranmeldungen stehen wir Ihnen selbstverständlich unter der Telefon-Nummer zur Verfügung: 0511/27188-101.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Herzliche Grüße
Elisabeth Steiner, Einrichtungsleiterin,
und das gesamte Team des Friedrich-Wasmuth-Hauses.
