Bethel im Norden

 
Spenden
Suchen
04.11.2016

Neues Bundesteilhabegesetz steht im Mittelpunkt des Gesprächs

CDU-Bundestagsabgeordneter Oliver Grundmann zu Gast im Neuen Steinmetz-Haus im Landkreis Stade


Bild oben: Trafen sich zu einem gemeinsamen Gespräch über das geplante neue Bundesteilhabegesetz im Neuen Steinmetz-Haus in Himmelpforten (v.l.): Claus Freye, Bereichsleiter der Eingliederungshilfe, Luise Turowski aus der Geschäftsführung von Bethel im Norden, Regionalleiter Andreas Hohnhorst, Svenja Frerichs, Oliver Grundmanns Büroleiterin, der CDU-Abgeordnete Oliver Grundmann selbst und Einrichtungsleiterin Heike Mietzner.

HIMMELPFORTEN. Mit Blick auf das neue geplante Bundesteilhabegesetz besuchte der Stader CDU-Bundestagsabgeordnete Oliver Grundmann auf Einladung des Unternehmensbereiches Bethel im Norden das Neue Steinmetz-Haus in Himmelpforten. Bei einem Rundgang mit Luise Turowski aus der Geschäftsführung, Bereichsleiter Claus Freye, Regionalleiter Andreas Hohnhorst und Einrichtungsleiterin Heike Mietzner gab es zu Beginn einen regen Austausch über die Einrichtung vor Ort, über das breite Arbeitsfeld der Eingliederungshilfe und über die ambulanten, teilstationären sowie stationären Hilfen, die Bethel im Landkreis Stade für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen und für Kinder und Jugendliche anbietet.  

Gerade mit dem geplanten neuen Bundesteilhabegesetz, dass die Leistungen für Menschen mit Behinderungen im SGB IX regelt, gibt es aber Befürchtungen, dass besonders die Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen durch das Gesetz zukünftig von notwendigen Leistungen ausgeschlossen werden: „Wir begrüßen ausdrücklich die positiven Ansatzpunkte im neuen Teilhabegesetz, haben aber auch einige kritische Anmerkungen“, erklärte dazu Luise Turowski.   Beispielhaft wurde von Betheler Seite auf die geplanten Zugangsregelungen zur Eingliederungshilfe eingegangen. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen haben oft einen stark schwankenden Unterstützungsbedarf. In krisenhaften Phasen sind die Teilhabemöglichkeiten meist umfassend eingeschränkt, in stabilen Phasen kann der Unterstützungsbedarf gering sein. „Bei Menschen, die sich aufgrund ihres Krankheitser- lebens, z.B. bei Depressionen oder Angststörungen eher zurückziehen, sprechen wir von einer »Minus-symptomatik«, die den wirklichen Unterstützungs- bedarf in vielen Lebensbereichen häufig nicht sichtbar werden lässt“, so Luise Turowski weiter. Das verschärft aus Sicht Bethels das Risiko einer nicht adäquaten Bedarfsfeststellung. Die im §99 des BTHG-Entwurfs vorgesehene Zugangsregelung zu Leistungen der Eingliederungs- hilfe bildet diese besondere Bedarfslage nicht ab, sodass viele bisher leistungsberechtigte Menschen ihren Anspruch verlieren könnten.

Oliver Grundmann zeigte sich während des Gesprächs beeindruckt von der hohen Fachlichkeit der Eingliederungshilfe im Unternehmensbereich Bethel im Norden und möchte auf jeden Fall dafür sorgen, dass die betroffenen Menschen nicht schlechter gestellt sind als bisher: „Gut gedacht, ist nicht immer  gut gemacht“ – von daher sollten wir die Zeit bis zur geplanten Verabschiedung im Dezember nutzen, um gemeinsam eine konkrete und sachgerechte Veränderung des Gesetztes zu empfehlen.“


© 2024 Bethel im Norden