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02.03.2023

Maskenpflicht für Mitarbeitende und Bewohner/innen beendet

Altenhilfeeinrichtungen Einrichtungen von Bethel im Norden „verabschieden“ sich von FFP2-Maske / weiter achtsam


Überall in den Einrichtungen der Altenhilfe von Bethel im Norden „verabschiedeten“ sich am 1. März die Mitarbeitenden von den FFP2-Masken.

HANNOVER / DIEPHOLZ. Es ist eine große Erleichterung für die Mitarbeitenden und auch für die Bewohnerinnen und Bewohner der Altenhilfeeinrichtungen unseres Unternehmensbereiches Bethel im Norden, dass die Maskenpflicht zum 1. März aufgehoben wurde. Überall an den verschiedenen Standorten „verabschiedeten“ sich die Kolleginnen und Kollegen mit kleinen Aktionen von den Masken.

„Wir sind sehr froh, dass wir diese Masken nicht mehr den ganzen Arbeitstag über tragen müssen““, erklärte dazu beispielsweise Elisabeth Steiner, Einrichtungsleiterin im Stöckener Friedrich-Wasmuth-Haus. Und auch Tanja Siewert, stellvertretende Verbundleiterin in der Region Diepholz, erlebt eine große Erleichterung in den beiden Einrichtungen in Heimstatt und Kirchdorf. Auch wenn die zahlreichen Schutzmaßnahmen während der Pandemie wichtig und auch unbedingt notwendig waren, war es für alle Beteiligten doch auch eine große Belastung. „Allerdings sind wir trotz der neuen Vorgaben weiterhin sehr achtsam“, so Tanja Siewert.

Wer mal über eine längere Zeit eine FFP2-Maske, gerade bei körperlich anstrengende Tätigkeiten, getragen hat, weiß wie anstrengend diese Situation sein kann. Und auch bei Menschen mit dementiellen Erkrankung, die häufig auf Mimik und Gestik reagieren, war es nicht immer einfach, mit Maske den Kontakt herzustellen oder auch Gespräche zu führen. Von daher „verabschiedeten“ sich die Kolleginnen und Kollegen sehr gerne von dieser Maske.

Wer die FFP2-Maske allerdings seit dem 1. März weiterhin nutzen möchte, darf diese auch tragen. „Hier dürfen unsere Mitarbeitenden selber entscheiden, ob und wann sie eine Maske tragen wollen“, so Altenhilfe-Bereichsleiterin Ulrike Fahlberg. Ein kleiner Hinweis zum Schluss: Bis Anfang April müssen laut der Verordnung der niedersächsischen Landesregierung die Besucherinnen und Besucher in den Einrichtungen der Altenhilfe weiterhin Masken tragen. Die Testpflicht entfällt dagegen.   


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