Bethel im Norden

Darstellung von einer Person beim Werken

Ausbildung

Die Werker- und Helferinnenausbildung nach § 48 BbiG

Beschreibung der Ausbildung

Die Werker-/Helferinnenausbildung ist eine dreijährige Ausbildung für Jugendliche, die Behinderungen im körperlichen, geistigen oder seelischen Bereich aufweisen. Dazu gehören neben körper- und sinnesbehinderten Jugendlichen insbesondere Jugendliche mit erheblichen und nicht vorübergehenden Minderungen der intellektuellen Leistungsfähigkeit, häufig verbunden mit Verzögerungen und Beeinträchtigungen in der Entwicklung der Persönlichkeit, teilweise auch mit zusätzlichen Behinderungen.

Die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis – und damit auch die Möglichkeit bzw. Voraussetzung, an dieser Ausbildung teilzunehmen – wird im Einzelfall von der Agentur für Arbeit festgestellt. Maßnahmeträger ist die Agentur für Arbeit in Nienburg im Rahmen der Arbeits- und Berufsförderung Behinderten Menschen.

 

Ausbildungsmöglichkeiten

 

In folgenden Arbeitsfeldern ist eine Ausbildung an der Comenius-Schule möglich

  • Bau- und Metallmaler/-in
  • Gartenbaufachwerker/-in
  • Hauswirtschaftshelfer/-in
  • Holzbearbeiter/-in
  • Metallbearbeiter/-in

 

Ziele der Ausbildung

 Integration behinderter Jugendlicher in den gesellschaftlichen Arbeitsprozess. Behinderte Jugendliche sollen zu Abschlüssen in anerkannten Ausbildungsberufen geführt werden.

Die Jugendlichen sollen Arbeiten unter Anleitung ausführen und nach längerer Übungszeit ggf. selbstständig durchführen.

 

 

Ausbildungsinhalte

Gegenstand der Berufsausbildung sind die geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse der einzelnen Berufsbilder.

Die Ausbildung findet an 3 Tagen der Woche in den Lehrwerkstätten in Freistatt und an 2 Tagen in den Räumlichkeiten der Berufsschule in Wagenfeld statt.

Es werden regelmäßige Betriebspraktika durchgeführt. Diese Praktika werden in Theorie und Praxis vorbereitet und eng betreut. Die Dauer der Praktika steigert sich von Ausbildungs- zu Ausbildungsjahr.

 

 

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird vor dem Ende des zweiten Lehrjahres eine praktische und eine theoretische Zwischenprüfung durchgeführt.

 

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung zum Ende des dritten Lehrjahres bezieht sich auf die im Ausbildungsrahmen festgeschriebenen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lernstoff der für die jeweilige Ausbildung wesentlich ist.

 

Berechtigung nach erfolgreichem Abschluss

Mit dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung wird der Hauptschulabschluss erworben. Damit ist der Einstieg in die Vollausbildung möglich.

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